Hier erfahren Sie alles zur Anmeldung eines Kindes an unserer Schule. Sei es für die Anmeldung von Schulanfängern zur Einschulung in die 1.Klasse oder für Kinder, die bereits zur Schule gehen und an unsere Schule wechseln möchten.
Allgemeine Informationen zur Anmeldung – Schulanfänger
Ab wann muss mein Kind eine Schule besuchen?
In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Wie melde ich mein Kind zur Einschulung an der Grundschule Deuz an?
An unserer Schule bzw. in der Stadt Netphen findet das Anmeldeverfahren in der Regel kurz vor den Herbstferien für alle Kinder statt, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Im Vorfeld erhalten die Erziehungsberechtigten ein Schreiben der Stadt Netphen (nicht von der Schule!). Darin werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Kontaktieren Sie uns nach den Sommerferien über das Sekretariat, um einen Termin in der Anmeldewoche zu bekommen. Die Anmeldung findet ausschließlich vor Ort in der Schule statt. Bitte bringen Sie Ihr Kind mit zur Anmeldung. Es lernt auf diesem Wege „seine“ Schule ein wenig näher kennen. Außerdem führen wir – während Sie die Unterlagen zur Anmeldung ausfüllen – ein ca. 10 minütiges Gespräch mit dem Kind, in dem wir einen ersten Eindruck gewinnen können und feststellen, ob es die deutsche Sprache hinreichend spricht, um am Unterricht teilnehmen zu können.
Unterlagen, die Sie zur Anmeldung bitte mitbringen sind:
– den eigenen Personalausweis oder Reisepass
– die Geburtsurkunde des schulpflichtigen Kindes
– Sorgerechtsbescheide, wenn nötig
– Vollmachten, wenn nötig
– Brief mit der schriftlichen Benachrichtigung vom Schulverwaltungsamt der Stadt Netphen
– Nachweis über einen altersentsprechenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 IfSG. Dieser kann auf folgenden Wegen belegt werden:
- Vorlage des Impfausweises
- Nachweis durch einen entsprechenden Eintrag im Vorsorgeuntersuchungsheft
- ärztliche Bescheinigung, dass der Impfschutz oder eine Immunität besteht oder eine medizinische Kontraindikation vorliegt
- ggfs. durch Bestätigung einer staatlichen Stelle (z. B. Gesundheitsamt) oder durch Bestätigung der zuvor besuchten Einrichtung darüber, dass ein entsprechender Nachweis vorgelegen hat
Müssen beide Elternteile zur Anmeldung kommen?
Grundsätzlich werden die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten zur Anmeldung benötigt. Verheiratete Partner können in Stellvertretung für den anderen unterschreiben. Leben Sie getrennt, haben aber geteiltes Sorgerecht, können Sie auch eine Vollmacht des anderen zur Anmeldung mitbringen, in der bestätigt wird, das eine Anmeldung an unserer Schule gewünscht ist.
Gibt es weitere Formalitäten, die ich beachten muss?
Nach der Anmeldung an unserer Schule, werden Sie noch von der Stadt Netphen zur schulärztlichen Untersuchung aufgefordert. Diese Untersuchungen finden meist im Winter und im Frühjahr statt und werden unabhängig von der Grundschule Deuz vom Gesundheitsamt durchgeführt. Wir erhalten allerdings eine Durchschrift der Untersuchungsergebnisse, in der eventuelle Handlungsbedarfe aus Sicht des Gesundheitsamts der Schule mitgeteilt werden.
Welche Termine muss ich anschließend beachten?
Kinder, die an unserer Schule angemeldet werden, bekommen das Angebot, an der sogenannten Starterklasse teilzunehmen. Dieses Konzept zum sanften Übergang vom Kindergarten in die Grundschule hat sich in den vergangenen Jahren sehr bewährt, sowohl Kinder, Eltern und Lehrerinnen waren begeistert. Was die Starterklasse genau ist und wie sie abläuft, erfahren sie hier.
Außerdem wird im Mai oder Juni vor den Sommerferien ein Elternabend stattfinden, auf dem Sie über alles informiert werden, was zum Schulstart nach den Sommerferien wichtig ist.
Wann ist die Einschulung für mein Kind?
An unserer Schule findet die Einschulung immer donnerstags nach den Sommerferien statt (Ausnahme: Einschulung zum Schuljahr 23/24 findet dienstags statt). Die Feierlichkeiten bestehen aus einem Einschulungsgottesdienst in einer unserer örtlichen Kirchen und einer anschließenden schulischen Feier im Foyer unserer Schule. Hieran nehmen alle Kinder unserer Schule teil, auch um zu zeigen, dass die „neuen“ von allen begrüßt und in unsere Gemeinschaft aufgenommen werden.
Anschließend findet die erste Unterrichtsstunde Ihres Kindes bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer statt. In dieser Zeit bieten wir Ihnen ein wenig Getränke und Snacks an, um diese Wartezeit gut überstehen zu können 😉
Können Kinder vorzeitig eingeschult werden?
Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.
ACHTUNG: Ist Ihr Kind nach dem 30.09. eines Jahres geboren, erhalten Sie kein Schreiben der Stadt Netphen mit Aufforderung zur Anmeldung. Sie müssen also selbst aktiv nach den Sommerferien unsere Schule über das Sekretariat kontaktieren. Kontaktieren Sie uns auf jeden Fall frühzeitig, wir beraten Sie gerne.
Wann kann mein Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden?
Nach geltender Rechtslage können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören (§ 35 Absatz 3 Satz 1-3 Schulgesetz). Die Schulleitung trifft die Entscheidung über eine Zurückstellung vom Besuch der Grundschule aber nicht nur auf der Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens, sondern berücksichtigt auch weitere, von den Eltern beigebrachte fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen, die erhebliche Anhaltspunkte mit einem belegten gesundheitlichem Bezug für eine Zurückstellung enthalten. Dabei können auch präventive Gesichtspunkte mit einbezogen werden.
ACHTUNG: Wenn eine Zurückstellung vorgenommen bzw. angedacht wird, sollten Sie als Eltern unbedingt die Kita darüber informieren und mit ihr in Austausch bleiben um den Kita-Platz für das Kind zu erhalten! Dies wird nicht über die Schule gewährleistet.
Kontaktieren Sie uns auf jeden Fall frühzeitig, wir beraten Sie gerne.
Die Grundschule Deuz ist zwar die nächstgelegene Schule, ich möchte aber, dass mein Kind eine andere Schule besucht. Was soll ich tun?
Die Schulwahl ist Ihnen selbstverständlich freigestellt. Über eine kurze Rückmeldung an unser Sekretariat, dass das Kind an einer anderen Schule eingeschult wird, wären wir Ihnen dennoch sehr dankbar, da diese Information uns bei unserer organisatorischen Planung hilft. Vielen Dank!
Noch Fragen offen?
Bei Fragen rund um das Thema Schulanmeldung und Einschulung kontaktieren Sie uns doch bitte einfach über das Sekretariat unserer Schule oder schicken eine E-Mail Außerdem empfehlen wir Ihnen auch unseren Tag der Offenen Tür (Termin entnehmen Sie bitte dem Terminkalender).