Sollte Ihr Kind erkrankt sein, entschuldigen Sie es bitte telefonisch bis spätestens 8.00 Uhr im Sekretariat (02737 591103). Sie können auch eine E-Mail an krank@gs-deuz.de schicken (dann bitte unbedingt den Namen Ihres Kindes und die Klasse angeben). Wenn möglich, geben Sie eine Dauer/ungefähre Einschätzung der Fehlzeit an. Da das Sekretariat nicht täglich besetzt ist, kann Ihr Anruf nicht immer direkt angenommen werden. Sprechen Sie Ihre Nachricht ruhig auf den Anrufbeantworter. Dieser wird auf jeden Fall abgehört.

Das Schulgesetz NRW verlangt es, nach überstandener Krankheit eine schriftliche Entschuldigung in der Schule einzureichen. Diese können Sie Ihrem Kind mitgeben, wenn es die Schule wieder besucht. Sie können sie formlos ausstellen oder diesen Vordruck verwenden: Formular Entschuldigung Krankmeldung

Sollte Ihr Kind wegen einer Erkältung nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen können, muss es dennoch dem Unterricht beiwohnen. Es kann so an Beobachtungsaufgaben, an der Theorie oder an der Einführung neuer Übungs- oder Spielformen teilhaben.

ACHTUNG: Bei Fehltagen direkt vor oder nach den Schulferien, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

ACHTUNG: Einige Krankheiten sind meldepflichtig. Eltern müssen Rücksprache mit dem Kinderarzt halten, wann Ihr Kind die Schule wieder besuchen darf und ob es sich um eine meldepflichtige Erkrankung handelt. Dieser Umstand ist der Schule bitte unverzüglich mitzuteilen.

Bedenken Sie bitte folgendes:

Folgende Vorgehensweise dient der Sicherheit der Kinder:

In der 1. Unterrichtsstunde stellt die unterrichtende Lehrerin fest, wer fehlt und holt sich im Sekretariat die Information ein, ob das Kind entschuldigt ist oder nicht. Wenn keine Entschuldigung vorliegt, versuchen wir, die Erziehungsberechtigten anzurufen bzw. bei deren Nichterreichbarkeit die von ihnen angegebenen Notfall-Telefonnummern (teilen Sie darum bitte immer Änderungen Ihrer Erreichbarkeit unverzüglich der Schule mit).

Für den Fall, dass tatsächlich nicht geklärt werden kann, warum das Kind fehlt, beginnt folgendes Prozedere:

  • Meldung bei der Polizei / Nachfrage, ob es auf dem Schulweg einen Unfall gegeben hat;
  • jemand von der Schule – wenn möglich – geht den Schulweg ab und sucht das Kind;
  • wenn auch zu Hause niemand angetroffen wird, wird erneut die Polizei informiert sowie das Jugendamt

Mit diesem Verfahren soll erreicht werden, dass es niemals passiert, dass die Eltern ihr Kind in der Schule gut aufgehoben denken, aber später bemerken, dass es dort morgens gar nicht angekommen ist!