Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schulleitung Schülerinnen und Schüler auf schriftlichen Antrag der Eltern vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien. Entscheidend hierbei ist, dass wichtige Gründe nach § 43 des Schulgesetzes NRW vorliegen und der Antrag rechtzeitig gestellt wird.
Den Antrag und weiterführende Informationen finden Sie hier:
Leiten Sie den Antrag bitte über die Klassenleitung an die Schulleitung.