Eltern haben ein Mitwirkungsrecht! Engagierte Mitarbeit von Eltern ist sehr wichtig. Nur so können Entscheidungen für unsere Kinder und für unsere Schule gemeinsam mit der Schulleitung und den Lehrern getroffen werden. Wichtige Mitwirkungsorgane an den Grundschulen sind Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz. Wir möchten die Eltern aller unserer Schülerinnen und Schüler einladen, sich für unsere Schule zu engagieren und sich mit ihren Ideen und ihrer Tatkraft einzubringen. Nutzen Sie die Angebote der Schule wie Elternabende, Elternsprechtage, Veranstaltungen, um aktiv am Schulgeschehen teilnehmen zu können.
Informationen des Schulministeriums NRW zur Elternmitwirkung
Klassenpflegschaft
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer. Im Rahmen der Klassenpflegschaft findet ein Informations- und Meinungsaustausch insbesondere zur Unterrichts- und Erziehungsarbeit statt. Zu Beginn des Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und deren Stellvertretung. Die Eltern haben für jedes Kind eine gemeinsame Stimme.
Schulpflegschaft
Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft.
- Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule, berät über wichtige Angelegenheiten und hat das Recht, Anträge bei der Schulkonferenz einzubringen.
- Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und Stellvertreter sowie die Vertreter für die Schulkonferenz.
- Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern – die Elternversammlung – einberufen.
Kontakt Vorsitz Schulpflegschaft: elternvertretung@gs-deuz.de
Eine E-Mail an den Vorsitz der Elternvertretung senden
Schulkonferenz
Jede Schule in NRW hat laut Gesetz eine Schulkonferenz. Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium einer Schule, in dem Lehrer und Eltern zusammenarbeiten. Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus Eltern (gewählt von der Schulpflegschaft) und Lehrern (gewählt von der Lehrerkonferenz) und wird geleitet durch die Schulleitung (ebenfalls Mitglied der Schulkonferenz), die kein Stimmrecht hat. Bei Stimmengleichheit allerdings gibt ihre Stimme den Ausschlag. Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes NRW über Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, vor allem u.a. über folgende Angelegenheiten:
- über das Schulprogramm, das die Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit definiert
- über Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung
- über die Festlegung der beweglichen Ferientag
- über die Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote
- über die Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
- über die Grundsätze für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten